Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet. Es besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen. Wir beraten insbesondere Arbeitnehmer und setzen deren Interessen
vor den Arbeitsgerichten durch.

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Das Arbeitsrecht ist kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet. Es besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen. Die Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner berät insbesondere Arbeitnehmer und setzt deren Interessen vor den Arbeitsgerichten durch.
letzte Aktualisierung: 25.05.2013 22:44:32
  • Niemals geht man so ganz
    „Niemals geht man so ganz, irgendwas von mir bleibt hier.“ Diese Lebensweisheit, welche schon vor Jahrzehnten von Trude Herr ge­sun­gen wurde, hat nun auch Einzug ins Arbeitsrecht gehalten.
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  • Dank ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht geschuldet
    Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei Be­en­di­gung des Arbeitsverhältnisses in einem Ar­beits­zeugnis Formulierungen aufzunehmen, in denen er dem Arbeit­nehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.
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  • Vorlage des Krankenscheins am ersten Krankheitstag ist zulässig
    Gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeit­geber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalen­der­tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die be­stehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.
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(Quelle: www.arbeitsrechtssache.de)

Ergänzungen

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