Erbrecht
In Erwartung jener Stunde, die man halt nicht vorher kennt, nehm‘ ich mir Papier und Feder und beginn‘ mein Testament. (aus: "Mein Testament" von Reinhard Mey, 1974)
Da dies jedoch nicht ganz so einfach ist, beraten wir Sie gerne bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten der Erstellung eines Testamentes, damit Ihr Wille wie gewünscht umgesetzt wird.
Erbrecht (Schwerpunkte, alphabetisch)
Anwaltliche Tätigkeiten
- Überprüfung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen
- Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Abwehr von Vermächtnisansprüchen
- Durchführung vorweggenommene Erbfolge
- Durchführung lebzeitige Zuwendungen
- Durchführung entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden und auf den Todesfall unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
Aktuelles
Die Informationen zur aktuellen Rechtsprechung stehen als RSS-Feed zur Verfügung. Sie wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern der Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner zusammengestellt.
letzte Aktualisierung: 05.02.2012 05:43:05
- Unternehmensnachfolge: Der Tod ändert alles.
Der Bestand Ihres Unternehmens kann durch eine fehlende Nachfolgeplanung ernsthaft gefährdet sein.
- Keine Sittenwidrigkeit bei Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers
In der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 19.01.2011, IV ZR 7/10, verneint dieser die Sittenwidrigkeit bei einem Pflichtteilsverzicht oder einer Erbausschlagung durch einen behinderten Empfänger von Sozialhilfe.
- Bundesfinanzhof (BFH) prüft Verfassungsmäßigkeit des seit 1.1.2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts
In dem Verfahren II R 9/11 überprüft der Bundesfinanzhof (BFH) die Vereinbarkeit des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.
- Möglichkeiten der Absicherung des Überlebenden bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht im BGB. Dies hat zur Folge, dass der überlebende Partner keine gesetzlichen Ansprüche nach dem Tode des Erstversterbenden hat. Somit steht ihm weder ein Erb- noch ein Pflichtteilsrecht zu.
- Bei der Feststellung der Vaterschaft nach einem Verstorbenen ist die Mitwirkung eines Abkömmlings zumutbar
Das OLG München hat mit Datum vom 27.06.2011, Az. 33 UF 942/11, festgestellt, dass die Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der Vaterschaft eines Kindes nach Versterben des Vaters angeordnet werden kann. Die Mitwirkungshandlung eines weiteren Abkömmlings sei nicht unzumutbar.
(Quelle: www.erbrechtssache.de)
Ergänzungen
- Seminarangebot:
Erben und Vererben - Relevante Downloads:
Downloadarchiv

