Familienrecht
Statistisch wird heute jede dritte Ehe geschieden. Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sowohl vor der Eheschließung, in akuten Krisensituationen oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens unerlässlich.
Familienrecht (Schwerpunkte, alphabetisch)
Anwaltliche Tätigkeiten
- Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags.
- Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuer- lichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
- Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuer- günstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder, vgl. auch Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht.
- Beratung bei Adoption
- Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
Aktuelles
Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
letzte Aktualisierung: 18.05.2012 07:45:46
- Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt endet nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes
Entgegen einer weitläufigen Auffassung endet der Anspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern auf Zahlung von Kindesunterhalt nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sondern dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange das Kind bedürftig ist. Er ist an keine bestimmten Altersgrenzen gebunden.
- Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012
Gemäß der Pressemitteilung Nr.36/2011 vom 12.12.2011 des Oberlandesgerichts Düsseldorf gelten für 2012 die gleichen Unterhaltsbeträge und Selbstbehaltssätze wie schon 2011.
- Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode
Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 918/10) betroffen sind solche Fälle, in denen der unterhaltspflichtige Ehepartner sich wieder verheiratet hat und sowohl seinem neuen Ehegatten als auch dem geschiedenen Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig ist.
- BGH stärkt Rechte der Väter von „Kuckuckskindern”
Die Rate der Männer, die ein Kind, dessen biologischer Erzeuger sie nicht sind, aufziehen, liegt nach einzelnen Studien zwischen 2 und 10%.
- Elf von 1.000 Ehen im Jahr 2010 geschieden
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt hat*, wurden 2010 in Deutschland rund 187.000 Ehen geschieden – und in nur rund 8% der Fälle beantragten die Eheleute die Scheidung gemeinsam.
(Quelle: www.familienrechtssache.de)
Ergänzungen
- Seminarangebot:
Die Unternehmerehe - Relevante Downloads:
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