Familienrecht
Statistisch wird heute jede dritte Ehe geschieden. Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sowohl vor der Eheschließung, in akuten Krisensituationen oder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens unerlässlich.
Familienrecht (Schwerpunkte, alphabetisch)
Anwaltliche Tätigkeiten
- Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags.
- Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a..
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuer- lichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
- Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag, steuer- günstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder, vgl. auch Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht.
- Beratung bei Adoption
- Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
Aktuelles
Die folgenden Informationen wurden von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern unserer Kanzlei für Sie zusammengestellt.
letzte Aktualisierung: 26.05.2013 08:34:58
- Auswirkungen einer Erbschaft nach rechtskräftiger Scheidung auf bestehende Unterhaltsansprüche
Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können unter Umständen den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau erhöhen.» weiterlesen
- Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten homosexueller Lebenspartner bei Sukzessivadoption
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt.» weiterlesen
- Düsseldorfer Tabelle 2013: Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Für unterhaltspflichtige Erwerbstätige erhöht sich der notwendige Selbstbehalt von 950,00 € auf 1000,00 €. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige erhöht sich der Selbstbehalt auf 800,00 €. Die Anpassung berücksichtigt damit die Erhöhung von Hartz IV zum 01.01.2013.» weiterlesen
(Quelle: www.familienrechtssache.de)
Ergänzungen
- Seminarangebot:
Die Unternehmerehe - Relevante Downloads:
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