"Arbeitsrecht für Unternehmer"
Kurzbeschreibung und Themenübersicht
Sie wollen ein Arbeitsverhältnis kündigen?
Verwenden Sie noch die alten Verträge?
Das kann teuer werden!
Welcher Arbeitgeber kennt diese Situation nicht: Sie haben einem Ihrer Mitarbeiter aus berechtigtem Grund gekündigt. In der Folge kehrt aber nicht etwa Ruhe im Betrieb ein, sondern der Arbeitnehmer erhebt Klage. Er will Sie zwingen, ihn weiter zu beschäftigen, obwohl es wirtschaftlich unsinnig ist, oder sein Verbleiben für das Betriebsklima verheerend ist.
Oft möchte er aber nur eine möglichst hohe Abfindung erstreiten. Häufig werden derartige Prozesse verloren, weil Sie z.B. eine kleine aber entscheidende Formalität übersehen haben. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Unternehmer, Geschäftsführer sowie Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen von immenser Bedeutung. Diese Kenntnisse werden Ihnen praxisbezogen in unserem Seminar vermittelt.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Behandlung folgender Themen:
- Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrages, Vermeidung faktischer Besitzstände des Arbeitsnehmers
- Allgemeine Voraussetzungen der KündigungKündigung
Einseitige Erklärung des Arbeitgeber oder Arbeitnehmers, dass das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufgelöst werden soll. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der Zugang sollte für den Streitfall nachgewiesen werden können, Form, Frist, Inhalt, Zustellung - Eventuelle AbmahnungAbmahnung
Mit einer Abmahnung beanstandet Arbeitgeber Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und Pflichtwidrigkeiten und verbindet damit den Hinweis, dass im Wiederholensfalle der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen muss. Grundsätzlich ist vor jeder verhaltensbedingten Kündigung eine rechtzeitige und deutliche Abmahnung erforderlich., taktische Vorbereitung der Kündigung - VerhaltensbedingteVerhaltensbedingte
Das Arbeitsverhältnis ist durch das Verhalten des Arbeitnehmers konkret beeinträchtigt, z.B. häufiges zu spät kommen, vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, eigenmächtiges nehmen des Urlaubs. Bei einer Verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich., personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Fristlose Kündigung - Betriebsrat, Auszubildende, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz
- Beendigung besonderer Arbeitsverhältnisse, Probe-, Zeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse
- Aufhebungsvertrag, Zeugnis
- Kündigungsschutzklage, Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Umgang mit Anwälten, Vergleich
- Teilnehmerfragen (open end)
Vorschau: Inhalte des Seminars
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© Dr. jur. Reinhard Popp |

