Steuertermine
Nutzen Sie unsere Übersicht über die bevorstehenden Steuertermine, um keinen Termin zu verpassen.
März 2012
April 2012
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10
Apr
2012 |
Umsatzsteuervoranmeldung
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 13.04.2012 | ||||||||||
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10
Apr
2012 |
Lohn- und Kirchensteuer
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 13.04.2012 |
Mai 2012
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10
Mai
2012 |
Umsatzsteuervoranmeldung
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 14.05.2012 | ||||||||||
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10
Mai
2012 |
Lohn- und Kirchensteuer
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 14.05.2012 | ||||||||||
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15
Mai
2012 |
Gewerbesteuer
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 18.05.2012 | ||||||||||
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15
Mai
2012 |
Grundsteuer
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten. bis 18.05.2012 |
