Steuertermine

Nutzen Sie unsere Übersicht über die bevorstehenden Steuertermine, um keinen Termin zu verpassen.

März 2012

12
März
2012

Umsatzsteuervoranmeldung

Fälligkeit 12.03.2012
Zahlungsweise Zeitraum
monatlich Februar 2012
monatlich
mit Dauerfristverlängerung
Januar 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 15.03.2012
12
März
2012

Lohn- und Kirchensteuer

Fälligkeit 12.03.2012
Zahlungsweise Zeitraum
monatlich Februar 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 15.03.2012
12
März
2012

Einkommensteuer/Kirchensteuer/ Solidaritätszuschlag

Fälligkeit 12.03.2012
Zahlungsweise Zeitraum
vierteljährlich Q I 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 15.03.2012
12
März
2012

Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag

Fälligkeit 12.03.2012
Zahlungsweise Zeitraum
vierteljährlich Q I 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 15.03.2012

Mai 2012

10
Mai
2012

Umsatzsteuervoranmeldung

Fälligkeit 10.05.2012
Zahlungsweise Zeitraum
monatlich April 2012
monatlich
mit Dauerfristverlängerung
März 2012
quartalsweise
mit Dauerfristverlängerung
Q I 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 14.05.2012
10
Mai
2012

Lohn- und Kirchensteuer

Fälligkeit 10.05.2012
Zahlungsweise Zeitraum
monatlich April 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 14.05.2012
15
Mai
2012

Gewerbesteuer

Fälligkeit 15.05.2012
Zahlungsweise Zeitraum
vierteljährlich Q II 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 18.05.2012
15
Mai
2012

Grundsteuer

Fälligkeit 15.05.2012
Zahlungsweise Zeitraum
vierteljährlich Q II 2012
ZahlungsschonfristZahlungsschonfrist
Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätungen bis zum Ende der Schonfrist nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten.
bis 18.05.2012
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