Steuerberatung
Neben den klassischen Steuerberatungsleistungen Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen, bieten wir Ihnen auch kompetente Beratung im Rahmen einer Existenzgründung, bei Nachfolgeregelungen und steuerlichen Gestaltungen an.
Darüber hinaus vertreten wir Sie auch gegenüber den Finanzbehörden und in finanzgerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Schwerpunkte der Leistungen
Honorar / Gebühren
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist für uns das oberste Gebot. Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und der Beratung bei Existenzgründungen sollen in Einklang stehen.
- Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
- Die Gebühr für die Erstberatung in der Steuerberatung beträgt gemäß der StBGebV 180 € zzgl. Umsatzsteuer. In geeigneten Fällen bieten wir aber auch individuelle Honorarvereinbarungen an, die geringere oder höhere Gebühren vorsehen.
- Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier sind Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben.
- Für die Lohnbuchhaltung ist eine Betragsrahmengebühr bzw. Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.
- Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder eine Zeitgebühr abgerechnet werden.

