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HANS, DR. POPP & PARTNER
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Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - München
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Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten.
Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten.
Wir verteidigen im Steuerstrafrecht seit über 20 Jahren.
Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit
schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die
Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt. Rechtsanwalt
Michael Hans, Fachanwalt für Steuerrecht aus München,
betreut Sie:
- Die strafbefreiende Selbstanzeige (Merkblatt) gilt
als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem
Steuerstrafrecht im Frühstadium.
- Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg
in ein Verfahren im Steuerstrafrecht. Die Rechte gegenüber
der Steuerfahndung (Seminar)
sind häufig unbekannt (Merkblatt).
- Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer
auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B.
bei einer Schätzung.
- Bankengeheimnis und Ermittlung der Steuerfahndung; Bankenfälle,
besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein.
- Aussageverweigerungsrecht und Recht auf einen Verteidiger,
Rechte als Zeuge.
- Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr
von anonymen Anzeigen Missgünstiger, Windhundverfahren".
- Beratung
zum Amnestiegesetz (StraBEG), bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge (Merkblatt).

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Anwalt-Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner, Sendlinger
Tor Platz 10, 80336 München, Telefon (089) 55 21 44-0, E-Mail: kanzlei@hans.de
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