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HANS, DR. POPP & PARTNER

Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - München

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Wir verteidigen im Steuerstrafrecht seit über 20 Jahren. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt. Rechtsanwalt Michael Hans, Fachanwalt für Steuerrecht aus München, betreut Sie:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige (Merkblatt) gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium.
  • Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren im Steuerstrafrecht. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung (Seminar) sind häufig unbekannt (Merkblatt).
  • Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei einer Schätzung.
  • Bankengeheimnis und Ermittlung der Steuerfahndung; Bankenfälle, besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein.
  • Aussageverweigerungsrecht und Recht auf einen Verteidiger, Rechte als Zeuge.
  • Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, „Windhundverfahren".
  • Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG), bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge (Merkblatt).


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Anwalt-Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner, Sendlinger Tor Platz 10, 80336 München, Telefon (089) 55 21 44-0, E-Mail: kanzlei@hans.de
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Steuerstrafrecht; Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hans, München - Steuerfahndung und Bankgeheimnis

Wir beraten Sie insbesondere auch bei Fragen zu den folgenden Bereichen:

Einspruch, Klage, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Schenkungssteuern, Einspruchsfristen, Vorempfänge, Steuern, Steuerhinterziehung, Finanzamt, Steuerfahndung, Selbstanzeige, Steuererklärung.