Verfahrensrecht

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen gegenüber der Finanzverwaltung vertreten wir Sie sowohl im Rahmen eines Einspruchsverfahrens vor den Finanzbehörden, als auch im Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH).

Leistungen im Überblick

  • Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden
  • Einlegung von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte bei Finanzbehörden. Wir haben Zugriff auf verschiedene umfangreiche Urteils-Datenbanken (BFH-Urteile, Finanzgerichtsentscheidungen, BVerfG-Urteile und EUGH-Entscheidungen).
  • Vertretung in Klageverfahren vor den Finanzgerichten
  • Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Wie verhalte ich mich bei verfahrensrechtlichen Fragen?

Im Verfahrensrecht gilt es nicht zuletzt viele verschiedene Regelungen und Termine zu berücksichtigen. Holen Sie sich hierzu unbedingt fachlichen Rat und Beistand, damit Sie Ihre berechtigten Interessen adäquat durchsetzen können. Stärken Sie Ihre Position und vereinbaren Sie Ihren individuellen Termin für eine fundierte Erstberatung .

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
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