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HANS, DR. POPP & PARTNER

Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - München

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt in München: Dr. Reinhard Popp


Dr. Reinhard Popp
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zwischen der Einstellung und der Kündigung eines Arbeitnehmers kommt es hierbei zu vielen Situationen, welche sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine kompetente rechtliche Betreuung erforderlich macht. Dies gilt insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Während auf Arbeitgeberseite Fehler beim Ausspruch einer Kündigung hohen wirtschaftlichen Belastungen zur Folge haben können, kann eine falsche Reaktion des Arbeitnehmers auf eine Kündigung gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zu einer Bedrohung seiner Existenz führen. Zur Wahrung Ihrer Rechte ist die kompetente Beratung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar.

Unsere Kanzlei am Sendlinger Tor Platz 10 in München ist seit Jahrzehnten auf dem Gebiet Arbeitsrecht tätig und vertritt hier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht kommen regelmäßig nur dann zum Tragen, wenn an der Vertragsbeziehung Arbeitnehmer beteiligt sind. Ins Gerede gekommen ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und anderen Formen einer Dienstleistung vor allem bei der Diskussion um die Scheinselbstständigkeit. Zu beachten ist, dass es sich hier zunächst um ein sozialrechtliches Problem handelt, jedoch mit für den Arbeitgeber erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere Nachzahlung nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Eine fehlerhafte rechtliche Bewertung des Arbeitnehmerbegriffs auf Arbeitgeberseite kann aber auch dazu führen, dass sich der vermeintlich "Freie Mitarbeiter" als Arbeitnehmer entpuppt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Zu denken ist hier in erster Linie an Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der Anwendbarkeit des Kündigungsschutz- oder Mutterschutzgesetzes. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist somit bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages dringend zu empfehlen.

Pflichten aus dem Arbeitsrecht lassen sich im Wesentlichen ableiten aus

  • dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag
  • einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag (derzeit ca. 57.600 als gültig in das Tarifregister eingetragen!)
  • einer zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarung.

Aber auch ohne ausdrückliche Vereinbarung können sich Rechte aus sog. betrieblicher Übung ergeben. Von betrieblicher Übung spricht man bei einem schlüssigen Verhalten über einen längeren Zeitraum, in der Regel drei Jahre. Aus einer dem Arbeitnehmer günstigen Betriebsübung kann sich ein Rechtsanspruch z. B. auf Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld ergeben. Ein kompetenter Rechtsanwalt wird Sie beraten, ob gegenseitige Ansprüche bestehen.

Die Kenntnis zahlreicher Sonderbestimmungen im Arbeitsrecht ist für eine optimale Beratung Grundvoraussetzung. So bietet z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz dem Arbeitgeber die Möglichkeit Arbeitsverträge zu schließen, ohne bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Abfindungsforderungen des Arbeitnehmers konfrontiert zu werden. Ein Arbeitnehmer kann auf Grundlage dieses Gesetz in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern seinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gerichtlich durchsetzen.

Erfahrungsgemäß entstehen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die meisten Streitigkeiten. Liegen Gründe vor, welche eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfordern, muss eine Kündigung sorgfältig vorbereitet werden. Im Arbeitsrecht werden als Kündigungsgründen ausschließlich anerkannt:

  • betriebsbedingte (z.B. Auftragsrückgang)
  • verhaltensbedingte (z.B. häufiges "Zu spät kommen")
  • personenbedingte (z.B. Krankheit )

"Schnellschüsse" bei einer Kündigung führen oft dazu, dass in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird, mit der Folge, dass ein Arbeitgeber z.B. für mehrere Monate, im schlimmsten Fall auch für Jahre Gehälter nachzahlen muss, ohne hierfür eine Arbeitsleistung zu erhalten. Um diese wirtschaftlichen Risiken zu vermeiden, sollten Sie bereits im Vorfeld einer Kündigung einen Anwalt beauftragen.

Für den Arbeitnehmer führt eine Kündigung nicht selten zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung. Will man die Kündigungsgründe nicht akzeptieren, muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als gerechtfertigt. Auch wenn einem Arbeitnehmer grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitplatzes zusteht, führt die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses in der Praxis häufig zu zum Teil steuerfreien Abfindungszahlungen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Reinhard Popp, München

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Anwalt-Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner, Sendlinger Tor Platz 10, 80336 München, Telefon (089) 55 21 44-0, E-Mail: kanzlei@hans.de
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