Startseite
Kanzleiprofil
Tätigkeitsschwerpunkte
Anwälte, Steuerberater
Seminare
Rechtsinformationen
Kontakt
Links
Photo-Galerie
Suche

HANS, DR. POPP & PARTNER

Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - München

Arbeitsrecht: Chancen und Risiken der Probezeit
Informationen von Rechtsanwalt Dr.Popp München


Dr. Reinhard Popp
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Probezeit ist eine Chance für beide Vertragspartner, für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer, sich kennen zu lernen und zu sehen, ob man zueinender passt. Die Risiken ergeben sich oft allein auf Grund der Unkenntnis über die Rechte und Pflichten, vor allen Dingen auch über die verschiedenen Arten und Fristen.

Als Faustformel für eine angemessene Dauer einer Probezeit kann gelten: einfache Tätigkeiten bis zu drei Monaten, höherwertige Tätigkeiten bis zu sechs Monaten. Es ist klar, dass das vereinbarte Gehalt zu zahlen ist. Nicht mehr so bekannt ist, dass der Arbeitnehmer während der Probezeit auch einen anteiligen Anspruch auf Urlaub erwirbt. Und die wenigsten wissen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst nach einer vierwöchigen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden muss.

Bei der Probezeit selbst gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Der Unterschied kann gravierend sein. Bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hier ist also eine weitere ausdrückliche Vereinbarung erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus tatsächlich fortgesetzt werden soll. Ein Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit wird, soweit es nicht gekündigt wird, automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt.

Während der Probezeit kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu jedem Wochentag gekündigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag ist. Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit kann ein einfaches, in der Regel auch ein sog. qualifiziertes Zeugnis verlangt werden.

München, 26. April 2003

Weitere verwandte Informationen:


In Kooperation mit dem

nach oben


Zurück zur Übersicht der Artikel


Anwalt-Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner, Sendlinger Tor Platz 10, 80336 München, Telefon (089) 55 21 44-0, E-Mail: kanzlei@hans.de
Arbeitsrecht - Erbrecht / Erbschaftssteuerrecht - Eherecht / Familienrecht - Steuerrecht - Steuerstrafrecht
Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht - Zivilrecht