Monatsarchiv März 2011

Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der so­genannten Dreiteilungs­methode » Übers

Von der Entscheidung des Bundes­ver­fassungs­gerichts (1 BvR 918/10) betroffen sind solche Fälle, in denen der unterhalts­pflichtige Ehepartner sich wieder verheiratet hat und sowohl seinem neuen Ehe­gatten als auch dem geschiedenen Ehegatten gegen­über unterhaltspflichtig ist.

Während der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.07.2008 (BGHZ 177, 356) den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ermittelt hat indem die Einkünfte des geschiedenen Ehegatten, des Unterhaltsschuldners und dessen neuen Ehepartner zusammengefasst und dann durch 3 geteilt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht in dieser sogenannten Dreiteilungsmethode eine Verletzung der wirt­schaftlichen Handlungsfreiheit als Ausprägung der all­ge­mei­nen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz festgestellt.

Als Folge dieser Entscheidung kann eine Vielzahl geschie­dener und unterhaltsberechtigter Ehepartner auf eine höhere Bemessung des Unterhalts hoffen.

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