Monatsarchiv März 2013

Dank ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht geschuldet

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei Be­en­di­gung des Arbeitsverhältnisses in einem Ar­beits­zeugnis Formulierungen aufzunehmen, in denen er dem Arbeit­nehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2012 (9 AZR 227/11) seine bisherige Rechtsprechung zu Schlusssätzen in Zeugnissen erneut bestätigt.

Dies ist insoweit erstaunlich, als entsprechende Schluss­formulierungen bei guter Zeugnisbewertung aus der Praxis nicht mehr wegzudenken sind.

Es empfiehlt sich daher, bei Abschluss von Aufhebungs­verträgen oder Vergleichen darauf zu achten, den Zeugnis­inhalt auch im Hinblick auf die Schlussformulierung genau festzulegen.

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