Monatsarchiv Januar 2023

Bestattungsverfügung – eine wirklich sinnvolle Willenserklärung

Am 31.12.2022 ist der emeritierte Papst Benedikt XVI. verstorben. Auch wenn dies aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes in den letzten Tagen vor seinem Tod absehbar war, tat es mir vor allem leid, dass er nicht in seiner geliebten bayerischen Heimat beigesetzt werden kann. Ich habe gelesen, dass es angeblich sein Wunsch gewesen wäre, in seinem Heimatort bei seinen Geschwistern und seinen Eltern beerdigt zu werden. Dies war aufgrund seiner Stellung als emeritierter Papst leider nicht möglich. Die Trauerfeier selbst war ja bis zum letzten kleinen Punkt durchorganisiert. Auch wenn eine etwas abweichende Zeremonie vorgenommen wurde, da er emeritierter Papst war, bestand kein Zweifel daran, wie die Trauerfeier und die gesamte Zeremonie bis ins kleinste Detail durchgeführt werden soll. Was ich persönlich besonders schön fand, war, dass von der bayerischen Trachtenkapelle, die zu der Trauerfeier angereist war, außerhalb des Protokolls die Bayernhymne gespielt wurde. Dies wäre sicherlich auch der Wunsch von Papst Benedikt XVI. gewesen.

Was ist aber nun, wenn unser eigener Weg zu Ende geht. Möchten wir, dass die Bestattung und die Trauerfeier nach unseren Wünschen vorgenommen werden oder wollen wir unseren Angehörigen bzw. Erben diesbezüglich freie Hand lassen? Falls man selbst planen möchte, was nach dem eigenen Tod passieren soll, bietet es sich an, eine Bestattungsverfügung zu verfassen. In einer Bestattungsverfügung kann man bindend festlegen, was nach dem Tod mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Ebenfalls kann in die Bestattungsverfügung aufgenommen werden, was die gewünschte Bestattungsart sein soll und wo man beigesetzt werden möchte. Ebenso kann man festhalten, welches Blumengesteck auf dem Sarg sein soll oder welche Urnenform man möchte.

Inzwischen ist es vielfach so, dass viele Menschen nicht mehr auf dem Friedhof, sondern entweder anonym beerdigt oder in einem Friedwald beigesetzt werden möchten. Diesbezüglich höre ich sehr häufig von meinen Mandanten, dass der Gedanke dahinter derjenige ist, die Angehörigen nicht mit der Grabpflege zu belasten. Wer einmal ein Grab gepflegt hat, weiß, wie aufwendig dies ist. Auch wenn dies von den Angehörigen oftmals gerne vorgenommen wird, sehen es viele Menschen inzwischen als beschwerlich an, Angehörige mit dieser Aufgabe zu belasten. Wenn man jedoch trotzdem auf einem Friedhof insbesondere im Wege einer Erdbestattung beigesetzt werden möchte, kann man in einer Bestattungsverfügung ebenfalls niederlegen, dass die Pflege von einem Gärtner übernommen werden soll. In welcher Form man beigesetzt wird, sollte für jeden eine eigene Entscheidung darstellen, unabhängig von einer unter Umständen vorliegenden Belastung anderer Personen.

Der Vorteil einer Bestattungsverfügung liegt außerdem darin, dass der eigene Wille eindeutig und bindend festgehalten worden ist. Es erleichtert den Angehörigen die Modalitäten zur Vornahme einer Bestattung. Wenn der Wille des Verstorbenen feststeht, unter Umständen auch schon die Lieder und die Blumen ausgesucht wurden, ist dies eine enorme Erleichterung für die Angehörigen, die ja bereits mit dem Todesfall und dem damit einhergehenden Verlust zurechtkommen müssen.

Oftmals gibt es auch Streitigkeiten über den möglichen Willen des Verstorbenen. Durch eine Bestattungsverfügung kann dem vorgebeugt werden.

Grundsätzlich können in einer Bestattungsverfügung sämtliche Wünsche schriftlich fixiert werden, die die eigene Bestattung betreffen. Insbesondere ist ein wichtiger Punkt, sich für die Bestattungsart zu entscheiden. Häufig herrscht Unwissen darüber, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht war.

In einer Bestattungsverfügung kann auch geregelt werden, wie die Traueranzeige in der Zeitung oder das Sterbebild aussehen sollen.

Generell besteht die Möglichkeit, eine Bestattungsverfügung handschriftlich zu verfassen. Inzwischen gibt es aber auch Vorlagen, die ausgedruckt und ausgefüllt werden können. Die Verfügung muss jedoch datiert und unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, aber, falls anzunehmen ist, dass Zweifel bezüglich der Echtheit der Verfügung angebracht werden, sinnvoll.

Wichtig ist, dass die Bestattungsvorsorge im Falle des Todes schnell aufgefunden werden kann. Es ist nicht sinnvoll, wenn diese erst nach der Bestattung in den Unterlagen gesichtet wird. Aufgrund dessen ist es anzuraten, mit den Angehörigen über die Bestattungsverfügung zu sprechen und auch mitzuteilen, an welchem Aufbewahrungsort sich diese befindet.

Wie Sie sehen, handelt es sich bei der Bestattungsverfügung um eine wirklich sinnvolle Willenserklärung. Gerne können Sie sich an mich wenden, wenn Sie eine solche Verfügung verfassen möchten.

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