Hierzu ist auszuführen, dass Pflichtteilsansprüche häufig im Rahmen einer Stufenklage nach § 254 ZPO geltend gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass der Anspruchsberechtigte auch den zunächst nicht bezifferbaren Zahlungsanspruch rechtshängig machen kann und damit die Verjährung hemmt.
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Fachanwältin für Erbrecht
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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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