Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen kann zur Kündigung führen

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen kann zur Kündigung führen

Urteil vom 24.02.2011 Aktenzeichen 2 AZR 636/09

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.

Der Arbeitgeber muss jedoch zunächst prüfen, ob im Betrieb andere Tätigkeiten angeboten werden können, die mit den Religionsansichten des Arbeitnehmers vereinbar sind.

» BAG-Urteil vom 24.2.2011, 2 AZR 636/09
» BAG-Pressemitteilung (Nr. 16/11) zu diesem Urteil
Die Rechtslage ist auch nach diesem Urteil noch recht kompliziert. In jeder vergleichbaren Situation brauchen Sie daher eine qualifizierte (fach-)anwaltliche Beratung und Vertretung.

Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button