Arztbesuch während der Arbeitszeit ist nicht selbstverständlich

Arztbesuch während der Arbeitszeit ist nicht selbstverständlich

Auch wenn ein Arztbesuch während der Arbeitszeit üblich ist, ist er nur in Ausnahme­fällen erlaubt. Ein Ausnahmefall liegt ins­be­son­dere dann vor, wenn ein Arbeitnehmer akut erkrankt und dringend auf ärztliche Hilfe angewiesen ist.

Liegt eine akute Erkrankung nicht vor, muss ein Arzttermin wäh­rend der Freizeit des Arbeitnehmers wahrgenommen werden. Ein Arbeitnehmer muss sich hier gegebenenfalls bei mehreren Ärzten um einen Termin bemühen. Ist dies nicht möglich, weil insbesondere Facharzttermine während der Freizeit des Arbeit­nehmers nicht wahrgenommen werden oder weil bestimmte Untersuchungen nur zu einer bestimmten Zeit stattfinden können, hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen sogenannten Freistellungsanspruch.

Bleibt dem Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit als den Arzt­besuch während seiner Arbeitszeit wahrzunehmen, muss die versäumte Arbeitszeit nicht nachgeholt werden. Allerdings muss der Arbeitnehmer über den Grund und die Dauer seiner Ab­we­sen­heit im Vorfeld informieren und, falls dies gefordert wird, den erforderlichen Arztbesuch durch eine Bescheinigung belegen.

Erfolgt der Arztbesuch unberechtigt, verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag und kann im Wiederholungsfall nach entsprechenden Abmahnungen auch aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden.

Unter oben genannten Voraussetzungen dürfen Arbeitnehmer auch ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zum Arzt begleiten und haben dann einen dementsprechenden Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitszeit.

Grundsätzlich empfiehlt es sich den Arbeitgeber im Vorfeld eines Arztbesuches genau mitzuteilen, weshalb der Arzttermin nur während der Arbeitszeit stattfinden kann.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Arbeitsrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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