Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

Beschluss vom 18.04.2012 OVG Koblenz

Ein Mann aus Trier wollte verfügen, dass seine Asche nach dem Tod auf dem weitläufigen Waldgrundstück der Familie verstreut werden sollte. Dies wurde vom Landkreis abgelehnt. Begründung war, dass es für den Zweck der Bestattung Friedhöfe gäbe. Dagegen klagte der Mann. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Der Friedhofszwang, so die Entscheidung, diene einem legitimen Zweck. Die Totenruhe soll gewahrt bleiben. Es wurde dem Kläger anheimgestellt, sich in einem Friedwald bestatten zu lassen.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button