Bundesfinanzhof (BFH) prüft Verfassungsmäßigkeit des seit 1.1.2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungs­steuerrechts

Bundesfinanzhof (BFH) prüft Verfassungsmäßigkeit des seit 1.1.2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungs­steuerrechts

In dem Verfahren II R 9/11 überprüft der Bundes­finanzhof (BFH) die Vereinbarkeit des neuen Erbschaft- und Schen­kungs­steuer­rechts mit dem verfassungs­rechtlichen Gleichheits­grundsatz.

Folgende Gesichtspunkte kommen zum Tragen:

  1. Verfassungsmäßigkeit der Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (Fremde) bei Erwerbs­vorgängen im Jahr 2009.
  2. Verfassungsmäßigkeit der Begünstigung von Betriebs­vermögen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Mit Beschluss vom 05.10.2011 hat der BFH nunmehr das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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