In dem Verfahren II R 9/11 überprüft der Bundesfinanzhof (BFH) die Vereinbarkeit des neuen Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.
Folgende Gesichtspunkte kommen zum Tragen:
- Verfassungsmäßigkeit der Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (Fremde) bei Erwerbsvorgängen im Jahr 2009.
- Verfassungsmäßigkeit der Begünstigung von Betriebsvermögen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Mit Beschluss vom 05.10.2011 hat der BFH nunmehr das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.
Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München