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Unternehmensnachfolge

Der Tod ändert alles.

Der Bestand Ihres Unternehmens kann durch eine fehlende Nachfolgeplanung ernsthaft gefährdet sein.

Grundsätzlich führt der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters bei einer OHG oder KG zum Ausscheiden aus der Gesellschaft (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB). Der Gesellschaftsanteil des Erblassers wächst dann kraft Gesetz den anderen Gesellschaftern zu (§ 105 Abs. 3 HBG in Verbindung mit § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Ist dies nicht gewünscht, muss dringend eine Regelung über die Nachfolge getroffen werden. Dies ist im Rahmen einer sogenannten Nachfolgeklausel möglich. Durch diese wird der Gesellschaftsanteil des Erblassers vererblich gestellt, so dass im Falle des Todes des Gesellschafters der Erbe oder der in der Nachfolgeklausel bezeichnete Dritte automatisch in die Stellung des Gesellschafters eintritt.

Unterschieden wird grundsätzlich jedoch zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel.

  1. Einfache Nachfolgeklausel
    In der einfachen Nachfolgeklausel wird bestimmt, dass „im Falle des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dessen Erbe fortgesetzt werden soll“ (vgl. § 139 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erbengemeinschaft bildet damit eine Gesamthandsgemeinschaft. Es handelt sich hierbei um eine Sondererbfolge, so dass jeder Erbe allein über seinen Anteil an der Gesellschaft entscheidet und den Eintritt in die Gesellschaft unabhängig von den anderen Erben verlangen kann.
    Der Erbe kann hierbei wählen: der Erbe z.B. eines OHG-Gesellschafters kann verlangen, die Stellung eines Kommanditisten zu erlangen. Wenn dieser Antrag des Erben von den übrigen Gesellschaftern angenommen wird, wird die OHG zur KG. Der Erbe kann jedoch auch persönlich haftender Gesellschafter werden. Lehnen die übrigen Gesellschafter die Umwandlung der OHG in eine KG ab, hat der Erbe einen Kündigungsanspruch und bei Ausübung desselben einen Abfindungsanspruch gemäß § 105 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 738 Abs. 1 BGB.
  2. Qualifizierte Nachfolgeklausel
    In einer qualifizierten Nachfolgeklausel wird bestimmt, welche Voraussetzungen der Nachfolger des verstor­benen Gesellschafters erfüllen muss. Dies kann ins­besondere ein konkreter beruflicher Abschluss sein. Ist die qualifizierte Nachfolgeklausel nicht umsetzbar, da der in dieser Bestimmte die Voraussetzungen nicht erfüllt, resultieren daraus Abfindungsansprüche des nicht qualifizierten Nachfolgers.
    Es ist von größter Bedeutung, dass der Gesellschafter sein Testament mit dem Gesellschaftsvertrag abstimmt, um einer möglicherweise notwendig werdenden Liqui­dation aufgrund des Abfindungsanspruches und des dadurch begründeten Kapitalabflusses zu verhindern. Möglich ist auch eine Regelung, wodurch der nicht qualifizierte Miterbe Ausgleichsansprüche gegenüber dem qualifizierten Miterben erhält. Dies ist z.B. im Wege eines nicht anrechnungspflichtigen Vorausvermächtnisses nach § 2051 BGB oder durch eine Bestimmung im Testament möglich, dass nur Teilwertausgleich erfolgen soll.

Die Rechtslage ist kompliziert und sollten Sie für eine vergleichbare Situation weitere Informationen wünschen, beraten wir Sie gerne.

Das Seminar

Inhalte:

Das Unternehmertestament sowie die vorweggenommene Erbfolge. Erb- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung des neuen Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Kapitalanlagerecht

Referentin:

Rechtsanwältin Christine Gerlach, München

Zielgruppe:

Alle

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

Wahl der Unternehmensform

Inhalte:

Rechtliche und steuerliche Besonderheiten von Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Kapitalanlagerecht

Referentin:

Rechtsanwältin Christine Gerlach, München

Zielgruppe:

Alle

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

Die Unternehmerehe

Inhalte:

Steuerrecht, Güterrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht

 

Referenten:

Rechtsanwältin Christine Gerlach, München
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, München

Zielgruppe:

Unternehmer

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

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Der GmbH-Geschäftsführer

Inhalte:

Rechte, Pflichten, Haftungsfallen

Harald Halbig
Rechtsanwalt
Steuerberater

Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerberatung, Steuer- strafrecht, strafbefreiende Selbstanzeige, Bilanzrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Vermögensübertragungen, Gesellschafts- und Handelsrecht

Referent:

Rechtsanwall Harald Halbig, München

Zielgruppe:

(zukünftige) GmbH-Geschäftsführer

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

» Seminarunterlagen zum Download

 

Programmübersicht

  1. Vorstellung, Organisation
  2. Programmvorstellung, Generelle Problemstellung, Persönliche Standortbestimmung, Teilnehmerwünsche
  3. Programmvorschau, Erwartungen
  4. UNTERNEHMENSFORMEN; GESETZLICHE GRUNDLAGEN
  5. EU und Personengesellschaften
  6. Kapitalgesellschaften, AG, kleine AG, GmbH, Reform 2007
  7. Engl. Limited, SÀRL, SAS, Europäische Gesellschaft SE
  8. Mischformen GmbH & Co KG,
    Betriebsaufspaltung, -verpachtung
  9. BGB, HGB, Gesetz über elektronische Handelsregister EHUG
  10. Insolvenzordnung, Anfechtungsgesetz
  11. GmbH-Gesetz, MoMiG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  12. Steuergesetze EStG, KöStG, UStG, GewStG, AO, DV, R, H..
  13. AktG, UmwG, SEStEG, UmwStG, LöschungsG, KüSchG, BetrVerfG
  14. Rechtsform und Besteuerung, Unternehmenssteuerreform 2008
  15. Strafgesetze, Strafgesetzbuch StGB, OWiG, GmbHG, AO
  16. Sondergesetze, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, u.a.
  17. STELLUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS
  18. Persönliche Qualifikation
  19. Bestellung zum organschaftlichen Vertreter
  20. Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht
  21. Beendigung der Organstellung
  22. Geschäftsführervertrag
  23. Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer, Gegenleistung
  24. Einzelne Aufgaben des GF
  25. Beendigung des Geschäftsführervertrages
  26. Steuerrechtliche Besonderheiten beim Geschäftsführer, VGA
  27. Geschäftsführer und Sozialversicherungsrecht
  28. Rentenversicherungspflicht, Aufgeregtheiten 2006
  29. Besonderheiten beim „Faktischen Geschäftsführer“
  30. SCHADENSHAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRER
  31. Haftung aus dem Vertrag mit der GmbH ggü der GmbH
  32. Haftung aus unerlaubter Handlung ggü der GmbH
  33. Gründungshaftung ggü der GmbH wegen falscher Angaben
  34. Gründungshaftung ggü GmbH wegen verdeckter Sachgründung
  35. Obliegenheitshaftung, Organhaftung gegenüber der GmbH
  36. Sorgfaltsmaßstab, Ressortaufteilung, Compliance, Gestaltungsmissbrauch
  37. Haftung ggü der GmbH wegen Verstoßes gegen die Stammkapitalerhaltungsnormen
  38. Haftung ggü der GmbH wegen Insolvenzverschleppung
  39. Haftungsnorm Insolvenzantragspflicht, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
  40. Haftung aus Vertrag ggü Gesellschaftern
  41. Haftung aus unerlaubter Handlung ggü Gesellschaftern
  42. Haftung ggü Dritten im Gründungsstadium
  43. Haftung ggü Dritten aus (direktem) Vertrag
  44. Haftung ggü Dritten aus unerlaubter Handlung
  45. Haftung ggü Dritten wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss
  46. Haftung ggü Dritten Rechtsscheinhaftung mangels Kenntlichmachung als GmbH
  47. Haftung ggü Dritten = Finanzamt, Haftung für Steuern der Gesellschaft
  48. Haftung ggü Dritten = Finanzamt für Lohnsteuer, auch für (unerkannt) Scheinselbständige
  49. Haftung ggü Dritten = Finanzamt für USt, auch für unbekannt kriminelle Lieferanten
  50. Haftung ggü Dritten = AOK für SV-Beiträge, auch für (unerkannt) Scheinselbständige
  51. Verjährung vertraglicher Ansprüche
  52. Verjährung wegen Obliegenheitsverletzungen
  53. Verjährung wegen steuerlicher Haftungsansprüche
  54. Verjährung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche
  55. Verjährung deliktischer Ansprüche
  56. STRAFRECHTLICHE HAFTUNG DES GF
  57. Gründungsschwindel
  58. Eignungstäuschung
  59. Untreue zu Lasten der GmbH
  60. Geheimnisverrat
  61. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  62. Steuerhinterziehung
  63. Verletzung der Buchführungspflicht
  64. Anzeigepflichtverletzung wg. Stammkapital, Konkursverschleppung
  65. Bankrott
  66. Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung
  67. Sonstige z.B. Umweltstraftaten, Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
  68. Verjährung der strafrechtlichen Haftungen
  69. TYPISCHE PROBLEME UND DEREN LÖSUNGEN
  70. Notwendiger Informationsstand
  71. Verträge, Dokumente, Sicherung
  72. Ausstattung, Fachinformation
  73. Berater: Suche und Auswahl
  74. Forderungsmanagement
  75. Haftung des Betriebsübernehmers für Steuerschulden
  76. Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung für alle Schulden
  77. Umgang mit den (Finanz-) Behörden
  78. Verteidigung gegen Haftungsbescheid
  79. Sonderfall Steuerproblem VGA
  80. Umsatzsteuernachschau Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
  81. Betriebsprüfung, allgemein
  82. Betriebsprüfung, digital, GDPdU
  83. StraBEG, Amnestieerklärung, Nachwehen
  84. Strafbefreiende Selbstanzeige
  85. Steuerfahndung
  86. Steuerstrafverfahren
  87. Umgang mit dem Steuerberater
  88. Umgang mit Anwälten
  89. Auftritt vor Gericht
  90. Standardprobleme im Arbeitsrecht; Scheinselbständigkeit, Antidiskriminierung
  91. Standardproblem Verdeckte Gewinnausschüttung VGA (Steuer)
  92. Standardproblem kapitalersetzendes Darlehen (Haftung)
  93. Standardproblem Durchgriffshaftung
  94. Häufige Fehler in der Satzung
  95. Häufige Fehler im Geschäftsführervertrag
  96. Sonderproblem Abmahnvereine, z.B. beim Internetauftritt
  97. Möglichkeiten des Versicherungsschutzes
  98. GmbH und Ehe
  99. GmbH und Erbfolge, Erbschaftsteuerreform, Gesetz Unternehmensnachfolge 2008
  100. Liquidation der GmbH

Zurückgestellte Fragen und weitere Fragen.

Erben und Vererben

Inhalte:

Die 10 schlimmsten Fehler,
die 10 besten Tipps zur Fehlervermeidung

Christine Gerlach

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Kapitalanlagerecht

Referentin:

Rechtsanwältin Christine Gerlach, München

Zielgruppe:

Alle

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

» Seminarunterlagen zum Download

 

Kurzbeschreibung und Themenübersicht

Um eine letztwillige Verfügung korrekt vornehmen zu können, ist es erforderlich, die Grundlagen, Fallstricke und Möglichkeiten zu kennen.

Auf Grund dessen befasst sich dieses Seminar mit der Erläuterung der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, den häufigsten Fehlern bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung, den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie allem Wissenswerten über Pflichtteilsansprüche.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Behandlung folgender Themen:

  • Gesetzliche Erbfolge:

    Erbberechtigte,

    Gesamtrechtsnachfolge,

    Einfluss des Güterstandes,

    Grundfall

  • Gewillkürte Erbfolge:
    Verfügungsmöglichkeiten

    (einseitig, gemeinschaftlich),

    Bindungswirkung,

    insbesondere Berliner Testament

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009:
    Änderung der Bewertungsgrundlagen,

    Verschonungsregelungen,

    Änderung der Freibeträge,

    Änderung der Steuertarife

  • Gestaltungsmöglichkeiten:

    Berliner Testament

Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Inhalte:

Vorbereitung – Prüfungsschwerpunkte
Richtiges Verhalten bei der Betriebsprüfung und gegenüber der Steuerfahndung (auch Bankenfälle)

Sondervortrag:

„Wie Sie bei der digitalen Betriebsprüfung Steuernachzahlungen vermeiden“

» Information und Voranmeldung

» Seminarunterlagen zum Download

 

Referenten:

Rechtsanwältin Hannah Stein, München
Rechtsanwalt Harald Halbig, München

Zielgruppe:

Unternehmer
Buchhalter

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

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Wenn der Betriebsprüfer kommt

Inhalte:

Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung
Vorbereitung – Prüfungsschwerpunkte – Richtiges Verhalten

Tätigkeitsschwerpunkte:

Recht der Familienunternehmen, Steuerrecht, Betriebsprüfung, Finanzgerichtsverfahren

Referentin:

Rechtsanwältin Hannah Stein, München

Zielgruppe:

Unternehmer
Buchhalter

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

 

Kurzbeschreibung und Themenübersicht

Seminar zur Betriebsprüfung Keine Angst vor der Außenprüfung, Tipps und Ratschläge

Wenn sich die Betriebsprüfung anmeldet, kommt oft Panik auf. Und ein ungenügend vorbereiteter Unternehmer kann auch durchaus Grund dazu haben.

Aber: Die Kontrollen des Finanzamtes unterliegen strengen Regeln. Man muss sie nur kennen.

Auch während der Betriebsprüfung lässt sich noch manches aus dem Feuer reißen. Wer informiert ist, spart Steuern und verhindert Schaden für sich und sein Unternehmen.

Dieses Seminar ist unser meistbesuchter Klassiker.

Es werden u. a. folgende Schwerpunkte behandelt:

  • Auswahlkriterien der Finanzverwaltung von zu prüfenden Betrieben
  • Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
  • Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsmethoden
  • Richtiges Verhalten während der Betriebsprüfung
  • Tipps zum Umgang mit den Prüfern
  • Teilnehmerfragen (open end)

Arbeitsrecht für Unternehmer

Inhalte:

Das Arbeitsvertragsrecht
von der Einstellung bis zur Kündigung

Referent:

Dr. jur. Reinhard Popp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht,
Ehe- und Familienrecht, Vertrags- und Schadensersatzrecht

 

Zielgruppe:

Unternehmer
Mitarbeiter des Personalbüros

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

Kurzbeschreibung und Themenübersicht

Sie wollen ein Arbeitsverhältnis kündigen? Verwenden Sie noch die alten Verträge? Das kann teuer werden!

Welcher Arbeitgeber kennt diese Situation nicht: Sie haben einem Ihrer Mitarbeiter aus berechtigtem Grund gekündigt. In der Folge kehrt aber nicht etwa Ruhe im Betrieb ein, sondern der Arbeitnehmer erhebt Klage. Er will Sie zwingen, ihn weiter zu beschäftigen, obwohl es wirtschaftlich unsinnig ist, oder sein Verbleiben für das Betriebsklima verheerend ist.

Oft möchte er aber nur eine möglichst hohe Abfindung erstreiten. Häufig werden derartige Prozesse verloren, weil Sie z.B. eine kleine aber entscheidende Formalität übersehen haben. Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Unternehmer, Geschäftsführer sowie Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen von immenser Bedeutung. Diese Kenntnisse werden Ihnen praxisbezogen in unserem Seminar vermittelt.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Behandlung folgender Themen:

  • Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrages, Vermeidung faktischer Besitzstände des Arbeitnehmers
  • Allgemeine Voraussetzungen der Kündigung, Form, Frist, Inhalt, Zustellung
  • Eventuelle Abmahnung, taktische Vorbereitung der Kündigung
  • Verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Fristlose Kündigung
  • Betriebsrat, Auszubildende, Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz
  • Beendigung besonderer Arbeitsverhältnisse, Probe-, Zeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse
  • Aufhebungsvertrag, Zeugnis
  • Kündigungsschutzklage, Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Umgang mit Anwälten, Vergleich
  • Teilnehmerfragen (open end)

 

Download:

Arbeitgeber und Lohnsteuer

Inhalte:

Vorbereitung auf die Lohnsteuer-Außenprüfung
Brennpunkte im Lohnsteuerrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Recht der Familienunternehmen, Steuerrecht, Betriebsprüfung, Finanzgerichtsverfahren

Referentin:

Rechtsanwältin Hannah Stein, München

Zielgruppe:

Unternehmer
Mitarbeiter der Personalabteilung
Mitarbeiter des Lohnbüros

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Termin/Veranstaltungsort:

auf Anfrage

» Information und Voranmeldung

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