Dank ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht geschuldet

Dank ist nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht geschuldet

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei Be­en­di­gung des Arbeitsverhältnisses in einem Ar­beits­zeugnis Formulierungen aufzunehmen, in denen er dem Arbeit­nehmer für die Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.12.2012 (9 AZR 227/11) seine bisherige Rechtsprechung zu Schlusssätzen in Zeugnissen erneut bestätigt.

Dies ist insoweit erstaunlich, als entsprechende Schluss­formulierungen bei guter Zeugnisbewertung aus der Praxis nicht mehr wegzudenken sind.

Es empfiehlt sich daher, bei Abschluss von Aufhebungs­verträgen oder Vergleichen darauf zu achten, den Zeugnis­inhalt auch im Hinblick auf die Schlussformulierung genau festzulegen.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Arbeitsrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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