Der Rentenfreibetrag sinkt

Der Rentenfreibetrag sinkt

Bis 2020 sinkt der Rentenfreibetrag jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2020 wird er dann jährlich um jeweils einen Prozentpunkt sinken.

Dies hat zur Folge, dass der Freibetrag deutlich niedriger ausfallen wird als heute.

Es ist jedoch auch festzuhalten, dass der einmal geltende Freibetrag lebenslang gleich hoch bleibt, auch dann, wenn die Rente später erhöht wird. Wer 64 Jahre oder älter ist, kann bei Nebeneinkünften zusätzlich einen Altersentlastungsbetrag ansetzen.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Seniorenrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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