Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt mit dessen Tod

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt mit dessen Tod

Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzu­gelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses nicht mehr genommen werden kann.

Zwar geht nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Tod einer Person dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über.

Wie das Bundesarbeitsgericht nun jedoch entschieden hat, erlischt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit dessen Tod und wandelt sich nicht in einen Urlaubs­abgeltungs­anspruch um (BAG, 9 AZR 416/10).

Im entschiedenen Fall verlangten die Erben daher vergeblich von dem Arbeitgeber des Verstorbenen Ausgleich für die noch offenen Urlaubstage.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Arbeitsrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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