Die Bestattungsverfügung – die wohl am wenigsten bekannte Vorsorgemaßnahme

Die Bestattungsverfügung – die wohl am wenigsten bekannte Vorsorgemaßnahme

München – Wenn es um das Thema Tod geht, reagiert jeder Mensch anders. Die einen wollen sich nicht damit auseinandersetzen, die anderen möchten sämtliche Regelungen für den Todesfall treffen. Insbesondere das Thema der Bestattung ist ein sehr schwieriges Thema. Möchte man es anderen überlassen, wie man bestattet werden soll, oder möchte man seinen Wunsch bereits zu Lebzeiten festlegen, wie die Bestattung genau stattfinden soll?

Immer mehr Mandanten meinerseits setzen sich nun auch mit dem Thema der Bestattung auseinander und die Reaktionen sind sehr unterschiedlich. In letzter Zeit stelle ich jedoch fest, dass es vielen Menschen wichtig ist, auch das Thema der eigenen Bestattung zu regeln. Sie möchten sicherstellen, dass die Bestattung nach ihren Vorstellungen durchgeführt wird. Insbesondere in welcher Art und Weise man bestattet werden soll, stellt hierbei ein wichtiges Thema dar. Ob Urnenbeisetzung, Bestattung oder eine letzte Ruhestätte in einem Friedwald, es gibt inzwischen sehr viele Möglichkeiten, wie man zur letzten Ruhe gebettet werden kann. Inzwischen besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, die Urne auf hoher See verstreuen zu lassen oder aber nach einer Einäscherung die Asche zu einem Diamanten pressen zu lassen. Ich empfinde es zwar als schwierig, einen geliebten Menschen später als Diamant in einem Ring oder an einer Kette bei mir zu tragen, jedoch stelle ich fest, dass dieses Thema immer mehr in den Vordergrund rückt. Ich hatte tatsächlich eine Mandantin, bei der die Asche des Vaters zum Diamanten gepresst wurde und sie ihn dann einem Juwelier zur Weiterverarbeitung gab und ihn seit diesem Zeitpunkt als Anhänger an einer Kette trägt.

Auch wenn Ostern das Fest der Auferstehung Christi ist, steht vor der Auferstehung immer der Tod. Diesen können wir leider nicht umgehen. Nach der Kreuzigung Jesu und dessen Tod war zuerst nicht klar, was mit seinem Leichnam geschehen sollte. Josef von Arimathäa jedoch, der bei der Kreuzigung ebenfalls dabei war, nahm den Leib Jesu an sich und legte ihn in ein neues Grab, welches er für sich selbst in einen Felsen hatte hauen lassen. Josef von Arimathäa hatte also offensichtlich schon daran gedacht, Vorsorge für den Fall seines Todes zu treffen. Ansonsten wäre es auch nicht möglich gewesen laut dem Evangelium nach Matthäus, dass Jesus in ein Grab gelegt worden wäre, aus dem er dann auferstand.

Die Bestattungsverfügung ist eine sehr wichtige Vorsorgemaßnahme. Ergänzend zu der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder eben einer General­vollmacht kann man hier sämtliche wichtigen Details einer Bestattung klären. Man kann selbst bestimmen, wie die Zeremonie aussehen soll, welche Blumen und Musik man haben und natürlich in welcher Art und Weise man bestattet werden möchte. Wie ich bei Bestattungen immer wieder feststelle, ist gerade das Thema Musikauswahl ein sehr schwieriges Thema.

Ich war sehr überrascht, als ich neulich einen Artikel las, in dem berichtet wurde, dass nun auch bei einer Beerdigung nachhaltige Gesichtspunkte immer mehr in den Fokus geraten und Berücksichtigung finden sollen. Offensichtlich liegt nun auch ein Schwerpunkt bei Bestattungen auf Umwelt- und Klimaschutz. Angeblich werden nun auch Särge und Urnen aus umweltfreundlichen Materialien gefertigt. Es werden vermehrt regionale Produkte benutzt, welche die Umwelt durch kurze Transportwege ebenfalls schonen sollen.

Die Bestattungsverfügung kann eine Vielzahl von einzelnen Anweisungen umfassen. Sinnvoll ist es, die Einzelheiten der Bestattung zu regeln, wie beispielsweise Art und Weise derselben sowie die Örtlichkeit. Von Vorteil ist es, wenn man in einer solchen Bestattungs­verfügung aufnimmt, wie mit vorgefundenen Metallteilen, wie z.B. Zahngold, umgegangen werden soll.

Ebenfalls kann die Grabpflege hierin geregelt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ritus an sich.

Diese Bestattungsverfügung sollte schriftlich verfasst werden und vom Verfügenden unterschrieben werden. Ebenfalls ist es sinnvoll, das Original der Verfügung bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren und eine Kopie zu Lebzeiten an die Person weiterzugeben, die die Totenfürsorge ausüben soll.

Ich möchte aber dringend davon abraten, wenn man eine Verfügung für die eigene Bestattung vornehmen möchte, dies in einem Testament mitaufzunehmen. Die Testamentseröffnung findet einige Zeit nach dem Tod statt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bestattung bereits stattgefunden, so dass die Wünsche nicht mehr umgesetzt werden können.

Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen allen frohe Osterfeiertage und hoffe, dass Sie diese genießen können.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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