Ferner werden zum 01.01.2013 in der Düsseldorfer Tabelle die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter, Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern erhöht.
Änderungen der Unterhaltspflicht zum 01.01.2013:
Der Kindesunterhalt wird 2013 entsprechend der neuen Düsseldorfer Tabelle nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da dieser in 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch die Unterhaltsbeträge nicht.
Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Familienrecht beantworten wir gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München