Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit – rechtliche Entstehung bis zum Todestag

Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit – rechtliche Entstehung bis zum Todestag

Beschluss vom 02.11.2011 FG Düsseldorf

  1. Die auf den Erben übergegangenen, vom Erblasser herrührenden per­sön­lichen Einkommen­steuer­schulden, die aufgrund der Verwirklichung des Steuertatbestandes durch den Erblasser selbst an seinem Todestag rechtlich be­ste­hen, sind als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen.
  2. Dass nach § 36 Abs. 1 EStG die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht, ist in erb­schaftsteuerlicher Hinsicht ohne Bedeutung.
  3. Dagegen kann die auf dem Abfindungsanspruch der dem Erben aufgrund des todesfallbedingten Ausscheidens des Erblassers aus einer KG zusteht, entfallende Ertragssteuer nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden, da sie nach § 24 Nr. 2 EStG in der Person des Rechtsnachfolgers entsteht.
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Christine Gerlach author

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