Elternunterhalt bei Unterbringung im Pflegeheim – Wie teuer darf das Heim sein?

Elternunterhalt bei Unterbringung im Pflegeheim – Wie teuer darf das Heim sein?

Soweit Kinder für ihre in einem Pflegeheim untergebrachten Eltern Unterhalt bezahlen müssen, stellt sich häufig die Frage, ob das Pflegeheim nicht zu teuer ist. Mithin, ob eine Unterbringung in einem günstigeren Heim möglich und zumutbar ist.

Zu beachten ist zunächst, dass ein Unterhaltsberechtigter keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung seines Lebensstandards hat.

Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrages für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, be­schränkt sich sein angemessener Lebensbedarf daher auf das Existenzminimum.

Das bedeutet, dass dieser grundsätzlich nur Anspruch auf eine einfache und kostengünstige Heimunterbringung hat. (vgl. hierzu BGH XII ZR 150/10). Höhere als die notwendigen Kosten können als Unterhaltsbedarf nur geltend gemacht werden, wenn dem Elternteil die Wahl einer kostengünstigen Heim­unter­brin­gung im Einzelfall nicht zumutbar war. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Unterbringung an. Waren die Kosten zu diesem Zeitpunkt angemessen, ist dem Unter­halts­bedürftigen ein späterer Umzug in ein preisgünstigeres Heim in der Regel nicht zuzumuten.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Familienrecht beantworten wir gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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