Enterbung der Verwandten

Enterbung der Verwandten

Beschluss vom 09.12.2011 OLG Hamm

Die Formulierung eines privatschriftlichen Testaments „jegliche Forderungen von Verwandten“ kann als umfassende Ent­erbung im Sinn des § 1938 BGB zu verstehen sein.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München

Christine Gerlach

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

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