Geschiedenentestamtent

Informationen wurden für Sie zusammengestellt von Rechtsanwältin Christine Gerlach, Fachanwältin für Erbrecht.

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Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

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Geschiedenentestament

Nach einer Scheidung gehen frühere Partner oft davon aus, dass der geschiedene Ehepartner nicht mehr an der Vermögensnachfolge beteiligt ist.

Dies ist jedoch nicht der Fall.

Indirekt kann der geschiedene Ehegatte selbst nach einer Scheidung Zugriff auf den Nachlass erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn kein Testament gemacht worden ist und gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Nach der gesetzlichen Erbfolge sind nämlich Kinder ge­setz­liche Erben. Der Nachlass geht auf diese über.

Ist das Kind zum Zeitpunkt des Erbfalles minderjährig, be­steht die Möglichkeit, dass der geschiedene Partner und leibliche Elternteil im Rahmen der Vermögenssorge für das von den Kindern ererbte Vermögen zuständig ist. Somit erhält er Zugriff auf den Nachlass.

Eine weitere Auswirkung ist, dass bei Versterben des Kindes die gesetzliche Erbfolge eintritt in der Form, dass der ge­schiedene Ehegatte möglicherweise Erbe wird. Dies passiert dann, wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind und keine Ehe geschlossen war. Somit besteht also die Möglichkeit, dass der geschiedene Ehegatte über das Kind vom Nachlass profitieren kann.

Wenn der Erblasser dies verhindern möchte, muss er ein Testament fertigen.

Es gibt verschiedene Varianten, die den Nachlass vor dem Zugriff des Ex-Partners schützen, sowohl als Vertreter des Kindes als auch nach dem Tod eines Kindes.

Für Ihre detaillierten Fragen zum Geschiedenentestament stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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