Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Rückwirkend zum 1.1.2015 erhalten Allein­erzie­hende mit einem Kind einen um 600 € höheren Steuerfreibetrag. Dieser beträgt nun pro Jahr 1.908 €. Für jedes zusätzliche zum Haushalt gehörende Kind wird ein weiterer Freibetrag von 240 € gewährt.
Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Urteil stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München

Harald Halbig

Rechtsanwalt und Steuerberater in München

Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerberatung, Steuerstrafrecht, strafbefreiende Selbstanzeige, Bilanzrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Vermögensübertragungen, Erbschaftsteuerrecht

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