EU-Erbrechtsverordnung am 08.06.2012 angenommen

EU-Erbrechtsverordnung am 08.06.2012 angenommen

Am 08.06.2012 hat der Rat der EU-Justiz­minister die EU-Erbrechtsverordnung ange­nommen. Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten.

Insbesondere legt die Verordnung einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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