Irrtum über Überschuldung des Nachlasses ist kein Anfechtungsgrund für Erbausschlagung

Irrtum über Überschuldung des Nachlasses ist kein Anfechtungsgrund für Erbausschlagung

07Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.2013, Aktenzeichen 7 U 130/12).

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.06.2013, Akten­zeichen 7 U 130/12, entschieden, dass kein zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigender Irrtum vorliegt, wenn der Aus­schlagende angenommen hat, dass der Nachlass tatsächlich über­schuldet sein müsste, weil andere, die bei gesetzlicher Erb­folge als Erben berufen gewesen waren, aus diesem Grund die Erbausschlagung erklärt haben.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0, per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.
Call Now Button