Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Beschluss vom 05.08.2011 OLG Köln

  1. Bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut findet ein Zugewinn­ausgleich durch Erhöhung der Erbquote des Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB nicht statt.

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Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München

Christine Gerlach

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