Der Anspruch geht daher nicht im Wege der Universalsukzession des § 1922 BGB auf den Erben über.
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Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München