Neues BFH-Urteil zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei Hochschullehrern und Richtern

Neues BFH-Urteil zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei Hochschullehrern und Richtern

In zwei Urteilen vom 27.10.2011 (Az.: VI R 71/10) und 08.12.2011 (Az.: VI R 13/11) hat der Bundes­finanzhof (BFH) erstmals, seit der gesetzlichen Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010, zur Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern entschieden.

Demnach bildet das häusliche Arbeitszimmer bei Hoch­schul­lehrern und Richtern (wie bisher) nicht den Mittel­punkt der gesamten beruflichen Betätigung, mit der Folge, dass die Kosten des Arbeitszimmers nicht unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Auch ein beschränkter Abzug von 1.250,- € kam in diesen beiden Fällen nicht in Betracht, da beide Kläger einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nutzen konnten.

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Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München

Harald Halbig

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