München, 13.09.2019
Ist es möglich, einen Pflichtteil zu entziehen?
Eine Pflichtteilsentziehung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei einem Mordversuch gegen den Erblasser. Gründe für einen Pflichtteilsentzug sind abschließend in § 2333 BGB genannt. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Reduzierung der Höhe des Pflichtteils durch eine entsprechende Gestaltung im Testament oder in der letztwilligen Verfügung vorzunehmen.
Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
Kontakt: (089) 55 21 44-0
Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München