Stalker gefährden ihren Arbeitsplatz

Stalker gefährden ihren Arbeitsplatz

Nach einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts (BAG 2 AZR 258/11) kann eine Kündi­gung wegen Stalkings, d.h. eines Nachstellens einer Person (grundsätzlich) gerechtfertigt sein.

Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch (hier) einer Arbeits­kollegin zu respektieren und nichtdienstliche Kontakt­auf­nah­men zu unterlassen.

Im entschiedenen Fall bedrängte ein Mann eine Kollegin der­art aufdringlich, dass diese ihm jedweden Kontakt, dienstlich oder privat, gerichtlich verbieten ließ.

Einige Jahre später wurde dieser Mitarbeiter rückfällig und belästigte eine neu ins Haus gekommene Mitarbeiterin erneut mit zahlreichen E-Mails und SMS.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dessen Arbeitsverhältnis. Zu Recht, wie das Gericht entschied.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Arbeitsrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Eherecht und Familienrecht
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