Existenzgründung

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Die Gründung eines eigenen Unternehmens bzw. die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist mit Chancen aber auch mit gewissen Risiken verbunden. Gerade in der Gründungsphase werden wichtige Weichen­stellungen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens gestellt. Eine fundierte Beratung ist deshalb unerlässlich.

Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
  • Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform (Einzelunternehmen, e. K., OHG, GbR, KG, GmbH, UG haftungsbeschränkt bzw. sog. Mini-GmbH, Ltd.)
  • Beratung bei Unternehmenskauf
  • Steuerberatung hinsichtlich Steuerarten
  • Steuerberatung hinsichtlich Gewinnermittlung
  • Aufklärung über die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeiten (inkl. ELSTER)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG
  • Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Abgabe von Lohnsteueranmeldungen

Wo finde ich Unterstützung bei der Existenzgründung?

In der Gründungsphase müssen Existenzgründer sich um den Aufbau ihres Unternehmen kümmern und gleichzeitig wichtige Entscheidungen für die Zukunft fällen. Der erste Schritt in Richtung Unternehmenserfolg ist eine fundierte Erstberatung. Reservieren Sie Ihren individuellen Termin und holen Sie fachlichen Rat von Anfang an ein.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.