Finanzbuchhaltung

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen – eine Pflicht mit echtem Mehrwert

Eine zeitnah und vollständig erstellte Finanzbuchhaltung ist für viele Unternehmen nicht nur eine handels- bzw. steuer­rechtliche Pflicht, sondern gleichzeitig auch ein wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument.

Wir erstellen für Sie die laufende Finanzbuchhaltung bzw. unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung. Ferner erhalten Sie aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen für Ihre Unternehmens­planung.

Leistungen im Überblick

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung mit/ohne offene-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezial­kontenrahmen mit der Steuerberater-Software DATEV
  • Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Banken
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebs­wirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.

Wie kann ich die Leistungen in Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen nutzen?

Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Termin in der Kanzlei und legen Sie im Rahmen einer fachlich fundierten Erstberatung die nächsten Schritte fest. Dafür stehen wir Ihnen montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.