Jahresabschluss

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Der Jahresabschluss – ein Meilenstein im Geschäftsjahr

Der Jahresabschluss eines Unternehmens dient nicht nur als Grundlage für die Steuerfestsetzung durch die Finanz­behörden, sondern stellt auch eine wesentliche Ent­schei­dungs­grundlage für Banken dar, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Wir erstellen sowohl handelsrechtliche als auch steuerliche Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften).

Leistungen im Überblick

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäfts­veräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Vorschläge zur Ergebnisoptimierung
  • Durchführung der Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestangaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften

Wo finde ich qualifizierte Unterstützung bei einem Jahresabschluss?

Berücksichtigt man die Bedeutung eines Jahresabschlusses, sollten Sie undedingt fachlich fundierten Rat im Rahmen einer Erstberatung einholen und die nächsten Schritte festlegen – vereinbaren Sie einfach Ihren individuellen Termin.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.