Laufende Tätigkeiten

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Im Rahmen der steuerlichen Beratung erarbeiten wir steueroptimale Lösungen für unsere Mandanten. Das Ziel ist dabei neben der Senkung der Steuerlast, der nachhaltige Vermögensaufbau bzw. -erhalt sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich unserer Mandanten.

Leistungen im Überblick

  • Planung und Realisierung von Steuer­gestaltungs­konzepten
  • Steuerplanung für Gewinn und Abschreibung
  • Steuerberatung bei der Rechtsformwahl z.B. bei der Existenzgründung und Unternehmensgründung
  • Steuerberatung und Konzeption bei Unternehmens­umwandlung (z.B. Umwandlung von einem Einzel­unternehmen in eine GmbH)
  • Steuerberatung bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung
  • Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse
  • Steuerberatung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten zur Minimierung der Einkommensteuer
  • Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Auf Wunsch können wir als Empfangsbevollmächtigter Ihrer Firma gegenüber dem Finanzamt genannt werden, um keine Fristen zu versäumen.
  • Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger

Wie kann ich die Leistungen im Bereich der Steuerberatung nutzen?

Ganz einfach – Sie vereinbaren Ihren persönlichen Termin in der Kanzlei und holen sich fachlich fundierten Rat. Dafür stehen wir Ihnen Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gerne zur Verfügung.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.