Lohnbuchhaltung

Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

Lohnbuchhaltung – ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg

Engagierte, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind das wichtigste „Kapital” eines erfolgreichen Unternehmens. Eine korrekte und termingerecht erstellte Lohnabrechnung ist deshalb unerlässlich. Eine korrekte und termingerecht erstellte Lohnabrechnung ist unerlässlich – nicht nur unternehmensintern, sondern auch gegenüber z.B. den Sozialversicherungsträgern, den Berufsgenossenschaften oder den Finanzbehörden.

Leistungen im Überblick

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohn­kontenführung, Buchungslisten, Überweisungsträger
  • Datenübermittlung an Banken mit der Steuerberater-Software DATEV
  • Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungs­meldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs, Praktika, kurzfristige Beschäftigung)
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozial­versicherungs­prüfungen
  • Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozial­versicherung
  • Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
  • Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
  • Individuelle Gehaltsgestaltung

Welche Möglichkeiten eröffnen sich im Rahmen der Lohnbuchhaltung?

Ausgangssituation, Unternehmensphilosophie, Unternehmensziele und gesetzliche Vorgaben legen den Rahmen fest. Bei einer fachlich fundierten Erstberatung ergeben sich dann Ihre individuellen Möglichkeiten und Potenziale – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Jetzt anrufen: (089) 55 21 44 0 oder senden Sie uns einfach eine Nachricht.