Das OLG Hamm hat mit Datum vom 10.01.2013, Aktenzeichen 15 W 79/12, den Beschluss erlassen, dass eine vom Erblasser erteilte Vollmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll, erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt.
Für die Praxis ist dies relevant, da der Bevollmächtigte dann nicht mehr im Rahmen einer Generalvollmacht handeln kann sondern nur noch im Rahmen eines Erbnachweises, z.B. eines Erbscheins.