Testamentserstellung

Testamentserstellung

Datum: München, 13.09.2019

Frage:

Darf ich mein Testament mit dem Computer schreiben?

Antwort:

Nein, ein Testament darf nicht mit dem Computer geschrieben werden. Ein solches Testament wäre ungültig. Das würde bedeuten, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Um ein wirksames Testament zu errichten, muss dieses entweder handschriftlich gefertigt werden oder in einer notariellen Urkunde errichtet werden. Falls Sie Fragen zur wirksamen Errichtung eines Testaments haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0

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