Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit dem Tod

Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit dem Tod

Das OLG Hamm hat mit Datum vom 10.01.2013, Akten­zeichen 15 W 79/12, den Beschluss erlassen, dass eine vom Erblasser erteilte Vollmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll, erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt.

Für die Praxis ist dies relevant, da der Bevollmächtigte dann nicht mehr im Rahmen einer Generalvollmacht handeln kann sondern nur noch im Rahmen eines Erbnachweises, z.B. eines Erbscheins.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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