Für die Praxis ist dies relevant, da der Bevollmächtigte dann nicht mehr im Rahmen einer Generalvollmacht handeln kann sondern nur noch im Rahmen eines Erbnachweises, z.B. eines Erbscheins.
Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München