Urlaubabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers geht bei dessen Tod nicht auf die Erben über

Urlaubabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers geht bei dessen Tod nicht auf die Erben über

Urteil vom 20.09.2011 Aktenzeichen 9 AZR 416/10

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Been­di­gung des Arbeitsverhältnisses nicht genom­men werden kann.

Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den Erben über.

Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt jedoch der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz in einen Abgeltungsanspruch um.

» BAG-Urteil vom 20.09.2011, 9 AZR 416/10
» BAG-Pressemitteilung (Nr. 72/11) zu diesem Urteil

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Über den Autor

Dr. jur. Reinhard Popp author

Rechtsanwalt in München
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