Vermächtnisnehmer als Steuerschuldner

Vermächtnisnehmer als Steuerschuldner

Beschluss vom 27.09.2011 FG Hamburg

  1. Der Vermächtnisnehmer ist als Er­wer­ber Schuldner der Erbschaft­steuer.
  2. Eine zivilrechtliche Übernahme oder anderweitige Auf­erlegung der Steuer lässt die Steuer­schuldner­schaft des Vermächtnisnehmers unberührt und erhöht die Bemessungs­grundlage.
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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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