Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei zweifelhafter Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, Krankheitsstadium als Indizwirkung

Voraussetzung für die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei zweifelhafter Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, Krankheitsstadium als Indizwirkung

Beschluss vom 18.07.2012 OLG Bamberg

Nur bei Vorliegen von konkreten Anhalts­punkten, die Anlass zu Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeit­punkt der Testamentserrichtung geben, ist die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen erforderlich.

Allein der Umstand, dass der Erblasser sich im fort­ge­schritte­nen Stadium einer Krebserkrankung befunden hat, stellt keinen solchen Anhaltspunkt dar.

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Christine Gerlach author

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