Weihnachten – ein Fest der Traditionen

Weihnachten – ein Fest der Traditionen

München. Nun ist es also wieder soweit. Ein weiteres Jahr ist fast vorüber, ein paar Tage nur noch am Kalender und das Weihnachtsfest steht schon vor der Tür. Überall sieht man Lichterketten, leuchtende Sterne an den Fenstern und auch der Weihnachtsbaum auf dem Marienplatz sorgt für weihnachtliche Stimmung, auch wenn wieder kein Weihnachtsmarkt stattfindet. Und gerade heute, wo es so wunderbar schneit, wird einem bewusst, dass Weihnachten nicht mehr weit entfernt ist. Wie schön wäre es, wieder einmal ein weißes Weihnachtsfest feiern zu können.

Die Adventszeit ist eine schöne, stimmungsvolle Zeit, die uns auf die Ankunft Jesu Christi vorbereiten soll, dessen Geburt wir an Weihnachten feiern. Auch wenn sie meist nicht mehr eine ruhige Zeit ist, sondern eher von Stress geprägt, sorgt die Adventszeit allein durch das Bewusstmachen, dass nun bald Weihnachten ist, für Vorfreude auf das Fest.

Ich war sehr erstaunt, als bereits Mitte November eine Reportage im Radio gesendet wurde, in der es darum ging, dass viele Menschen schon ihre Wohnungen weihnachtlich geschmückt hätten, inklusive Tannenbaum, und auch eine Kindergärtnerin zu Wort kam, die erklärte, dass die Kinder bereits Weihnachtslieder singen würden. Nun ja, es ist inzwischen ja nicht ungewöhnlich, dass es Lebkuchen schon im September gibt. Aber so etwas hatte ich noch nicht gehört.

Ich hatte noch in keinem Jahr erlebt, dass sich offensichtlich so viele Menschen auf Weihnachten freuen. Als ich mir hierüber meine Gedanken machte, kam mir die Idee, dass die von vielen Menschen vorgenommene Verlängerung der Adventszeit in diesem Jahr damit zusammenhängen könnte, dass Weihnachten eine feste Konstante im Leben ist und viele Menschen dies mit Tradition und Kontinuität verbinden. Gerade in diesen Zeiten stellen Traditionen eine solche Sicherheit dar. Das Verlängern der Adventszeit und damit der Vorfreude auf Weihnachten könnte also unter dem Motto stehen „Vorfreude ist die schönste Freude“.

Das Weihnachtsfest wird häufig Jahr für Jahr auf die gleiche Weise zelebriert. An den Feiertagen gibt es jedes Jahr traditionsgemäß dasselbe Festessen, dieselben Menschen treffen sich, wenn möglich, und der Ablauf des Festes ist oftmals Jahr für Jahr identisch.

Für viele Menschen gehört zu Weihnachten auch dazu, den Film „Der kleine Lord“ anzuschauen. Dieser stellt eine wunderbare Einstimmung auf Weihnachten dar. Der Film handelt davon, dass ein britischer Earl sein Enkelkind aus Amerika zu sich holt, da dieses aufgrund dessen, dass seine eigenen Söhne allesamt verstorben sind, nun nach seinem Tod den Titel erben soll. Mit der Zeit entsteht eine echte Zuneigung zwischen den beiden, bis ein anderes angebliches Enkelkind sich meldet, welches nach dessen Aussagen der rechtmäßige Titelerbe wäre. Nun bricht für den britischen Earl eine Welt zusammen. Aber, so wie es immer ist in Filmen, geht die Sache natürlich gut aus. Es ist auch eine schöne Geschichte, da der mürrische Earl von dem kleinen Lord so angenommen wird, wie er ist und er sich dadurch zu einem guten Menschen wandelt. Am Schluss feiern der Earl, sein Enkel „Der kleine Lord“, dessen Mutter und die gesamte Dienerschaft zusammen Weihnachten.

Natürlich drängt sich einem Erbrechtsanwalt hier die Frage auf, warum der Earl nicht die Möglichkeit hatte, aufgrund einer letztwilligen Verfügung seinen so lieb gewonnenen Enkel als Rechtsnachfolger einzusetzen. Der Earl hätte sich in diesem Fall einen Großteil seiner Probleme erspart, ebenfalls die emotionale Achterbahnfahrt. Dabei wäre es doch so einfach gewesen, vorzusorgen. Nun ja, jedenfalls wäre es in dieser heutigen Zeit leicht, vorzusorgen. Wenigstens für den Nachlass, über den man verfügen möchte. Natürlich ist die Vererbung eines Adelstitels anders zu bewerten. Traditionsgemäß wird dieser Titel an das älteste Kind weitergegeben.

Über den restlichen Nachlass, so gehe ich jedenfalls davon aus, wird jedoch auch ein Adliger frei verfügen können.

Ich hatte Ihnen Anfang des Jahres verschiedene Testamentsformen vorgestellt.

Vielleicht ist es gerade an Weihnachten an der Zeit, sich, wenn man alle seine Lieben zusammen hat, Gedanken darüber zu machen, wie eine Absicherung des Einzelnen stattfinden kann.

Aber vielleicht ist Weihnachten auch einfach nur die Zeit, zu genießen, die Traditionen weiterzuführen und so auch Erinnerungen zu schaffen, die weit über den Tod hinausgehen. Egal, was Sie an Weihnachten vorhaben, welche Traditionen Sie pflegen oder ob Sie alleine feiern, ich hoffe, dass das Weihnachtsfest uns allen die unumstößliche Hoffnung gibt, dass die Traditionen und die damit verbundenen Konstanten im Leben uns helfen, auch schwierige Situationen zu überstehen, im Hinblick dessen, dass manches unumstößlich Jahr für Jahr stattfindet.

Ich wünsche Ihnen, dass es Ihnen wie dem kleinen Lord Fauntleroy geht, der am Ende des Films feststellt, dass dies sein schönstes Weihnachtsfest ist.

Ich wünsche Ihnen allen Frohe Weihnachten und ein gesundes, gesegnetes Jahr 2022.

Und nun schließe ich mit den Worten des Films „Der kleine Lord“: Frohe Weihnachten Ihnen allen!

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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