Widerruf eines Vertrages zugunsten Dritter durch Testament ist möglich

Widerruf eines Vertrages zugunsten Dritter durch Testament ist möglich

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 11.12.2013, Aktenzeichen 16 U 80/13, über den Widerruf eines Vertrages zugunsten Dritter durch Testament entschieden.

Ein Widerruf eines durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall erklärten Schenkungsangebotes auch in einer letztwilligen Verfügung ist möglich, sofern der Erblasser Vorkehrungen für ein Zugehen der Erklärung an den Empfänger getroffen hat.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht
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